Nicht nur Obst und Gemüse, die als Lebensmittel in die Läden kommen unterliegen gesetzlichen Regelungen und stichprobenartigen Kontrollen, sondern auch die Pflanzen selbst. Einzelne Untersuchungsergebnisse von Nutzpflanzen aus Bau- und Gartenmärkten liegen uns jedoch nicht vor.
Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist umfassend geregelt. In Deutschland gilt das Pflanzenschutzgesetz. Im ökologischen Landbau gibt es strengere Vorgaben.
EU-weit sind die Rückstandshöchstgehalte einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass für jeden zugelassenen Wirkstoff die genaue Anwendung und Kultur, zum Beispiel Tomaten oder Erdbeeren, im Gewächshaus oder im Freilandanbau sowie ein Höchstgehalt festgelegt wird. Im ökologischen Landbau sind chemisch-synthetische Pestizide verboten.
Für die Überwachung von Pestizidrückständen sind in Deutschland die Bundesländer zuständig, wobei man zwischen Pflanzen und Lebensmittel unterscheiden muss.
Die Kontrolle der Pflanzen erfolgt durch die Pflanzenschutzdienste der einzelnen Bundesländer. Sie überprüfen Pflanzen in Gärtnereien und Landwirtschaftsbetrieben stichprobenartig unter anderem auf Anwendung und Dosierung der Pflanzenschutzmittel. Die Kontrollen finden nach einem festgelegten Kontrollplan, aber auch anlassbezogen statt.