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Aufgetautes Fleisch muss leider nicht in jedem Fall als solches gekennzeichnet werden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei „Auftau-Fälle“:
- Wenn Fleisch, egal ob gewürzt bzw. mariniert oder nicht, eingefroren und aufgetaut worden ist und ohne weitere Bearbeitung angeboten wird, muss das Fleisch als „aufgetaut“ gekennzeichnet werden. Dies gilt für verpacktes Fleisch in Selbstbedienungstheken (SB-Theken) ebenso wie für lose angebotenes Fleisch an Bedientheken.
- Anders sieht es aus, wenn das Fleisch gefroren und aufgetaut worden ist und dann erst weiter bearbeitet wird, z.B. mariniert, gewürzt oder zu Hackfleisch zerkleinert wird. Dann muss nicht auf das Auftauen hingewiesen werden.
(Ausnahme Geflügelfleisch: Dieses darf gar nicht in aufgetautem Zustand angeboten werden.)
Auf den zweiten Fall greifen viele Geschäfte insbesondere in der Grillsaison zurück. Wenn kurzfristig eine hohe Nachfrage nach Grillfleisch zu erwarten ist, kann eingefrorenes Fleisch schnell aufgetaut und gewürzt/mariniert und so ausreichend Grillprodukte angeboten werden.
Manche Geschäfte und Hersteller SB-verpackter Produkte kennzeichnen auch bei solchem Fleisch freiwillig, dass es zuvor eingefroren war.
Manche Geschäfte und Hersteller SB-verpackter Produkte kennzeichnen auch bei solchem Fleisch freiwillig, dass es zuvor eingefroren war.
Wenn Sie sicher vermeiden möchten, dass grillfertig gewürztes oder mariniertes Fleisch zuvor gefroren war, fragen Sie am besten an der Fleischtheke nach. Diese Möglichkeit haben Sie allerdings bei verpacktem Fleisch in SB-Theken nicht.
Noch kurz zu Ihrer Sorge vor gesundheitlichen Schäden:
Selbst wenn das Fleisch aufgetaut war und Sie es wieder einfrieren, müssen Sie diese Sorge nicht haben – vorausgesetzt Sie haben das Fleisch durchgängig ausreichend gekühlt und nicht unnötig lange gelagert, bevor Sie es eingefroren haben.
Idealerweise transportieren Sie Fleisch auf dem kürzesten Weg vom Geschäft nach Hause, bei sommerlichen Temperaturen am besten in einer Kühltasche. Wenn Sie das Fleisch dann einfrieren möchten, sollten Sie das möglichst umgehend tun, statt es mehrere Tage ungefroren zu lagern. So vermeiden Sie, dass sich eventuell vorhandene Krankheitserreger stark vermehren. Wenn Sie dann schließlich das Fleisch im Kühlschrank auftauen und vor dem Verzehr vollständig durcherhitzen, brauchen Sie keine Lebensmittelinfektion zu befürchten.
Selbst wenn das Fleisch aufgetaut war und Sie es wieder einfrieren, müssen Sie diese Sorge nicht haben – vorausgesetzt Sie haben das Fleisch durchgängig ausreichend gekühlt und nicht unnötig lange gelagert, bevor Sie es eingefroren haben.
Idealerweise transportieren Sie Fleisch auf dem kürzesten Weg vom Geschäft nach Hause, bei sommerlichen Temperaturen am besten in einer Kühltasche. Wenn Sie das Fleisch dann einfrieren möchten, sollten Sie das möglichst umgehend tun, statt es mehrere Tage ungefroren zu lagern. So vermeiden Sie, dass sich eventuell vorhandene Krankheitserreger stark vermehren. Wenn Sie dann schließlich das Fleisch im Kühlschrank auftauen und vor dem Verzehr vollständig durcherhitzen, brauchen Sie keine Lebensmittelinfektion zu befürchten.