Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) fordert seit dem 14.Dezember 2014 die Angabe des (Erst-)Einfrierdatums, wobei zwischen Einfrier- und Mindesthaltbarkeitsdatum tatsächlich oftmals große Zeiträume liegen. Dies wird bedingt durch die Verfahrensweise nach Fang: Während manche Fische noch direkt auf dem Fangschiff filetiert und eingefroren werden, erfolgt bei anderen das Filetieren erst an Land. Zwischen den verschiedenen Verarbeitungsstufen werden die Fische dann mitunter mehrmals tiefgefroren, um die Haltbarkeit zu garantieren. Da die Fangschiffe oft lange unterwegs sind, kommen große Zeitabstände zustande.
Trotz der langen Zeiträume muss der Hersteller jedoch dafür garantieren, dass die typischen Eigenschaften des Produktes (Geruch, Geschmack etc.) noch bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) erhalten bleiben und das Lebensmittel sicher ist. Fettreicher Fisch darf nicht vor Ablauf des MHD ranzig werden. Sollte dies doch der Fall sein, können Sie sich an die für Ihren Landkreis verantwortliche Lebensmittelüberwachung wenden oder direkt den Hersteller kontaktieren.