Griechischer Joghurt wird aus pasteurisierter Milch hergestellt, wenn nicht explizit „aus Rohmilch hergestellt“ darauf steht.
In der Europäischen Union ist nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 die Wärmebehandlung für alle gehandelten Milchsorten außer Roh- und Vorzugsmilch gesetzlich vorgeschrieben.
Frischkäse und andere fermentierte Milchprodukte, die nach der Fermentation noch einmal über 50 Grad Celsius erhitzt wurden, müssen den Hinweis „wärmebehandelt“ tragen. Unabhängig von der Wärmebehandlung nach der Fermentation wird die zur Herstellung von Frischkäse verwendete Milch vor der Fermentation pasteurisiert, also für 15 Sekunden auf mindestens 72 Grad erhitzt (oder mit einer anderen Temperatur-Zeit-Kombination pasteurisiert).
Hintergrund ist, dass wärmebehandelte Produkte im Vergleich zu nicht-behandelten Produkten weniger oder keine Milchsäurebakterien enthalten. Die Wärmebehandlung erhöht die Stabilität und die Haltbarkeit der Produkte.