Es gibt keine lebensmittelrechtliche Definition oder festgelegte Qualitätsanforderungen für die Herstellung von Pesto. So findet man Pesto als Fertigprodukt im Lebensmitteleinzelhandel von einigen Hersteller, die in ihren Produkten die im Originalrezept enthaltenen typischen Zutaten durch billigere Zutaten ersetzen. So ersetzt Sonnenblumenöl häufig das teurere Olivenöl und Cashewkerne die teuren Pinienkerne. Einige Produkte enthalten auch andere Zusätze wie Aromen. Damit entsprechen diese Produkte nicht der allgemeinen Verbrauchererwartung an ein traditionell italienisch zubereitetes Pesto Genovese. Es wird traditionell aus Basilikum, Pinienkernen, Parmesan oder Pecorino, Olivenöl, Knoblauch und Salz hergestellt. Produkte, die zum Teil von den Originalzutaten abweichen, heißen auch Pesto alla Genovese, Pesto verde oder Pesto basilico.
Nur ein Blick auf die Zutatenliste hilft hier, um einzuschätzen, ob es sich um eine „traditionelle“ Rezeptur handelt.