Fortsetzung Frage: Dieser Zucker wurde vermutlich zugesetzt, da kein natürlicher Zucker, wie z.B. bei der Hafermilch, der durch den fermentierten Hafer zustande kommt, enthalten ist. Die Hafermilch hat nur B beim Nutri-Score. Macht der Vollkornanteil bzw. die Ballaststoffe so viel aus bei der Bewertung? Wie soll Obst und Gemüse mithalten können, wenn ein solches Produkt die Bewertung A erhält... ich bin sprachlos... auch meinen Kindern gegenüber weiß man nicht mehr, was man dazu sagen soll....
Wichtig: Der Nutri-Score ist ausschließlich dazu gedacht, Produkte derselben Produktkategorie miteinander zu vergleichen. Er bewertet die Nährstoffzusammensetzung und kann innerhalb einer Kategorie dabei helfen, die besseren Produkte auf den ersten Blick zu erkennen. So lassen sich zum Beispiel verschiedene Frühstückscerealien (Flakes, Müsli, Pops, etc.) vergleichen, oder verschiedene Pflanzendrinks.
Der Nutri-Score ist nicht dazu gedacht, die Frühstückscerealien direkt dem Haferdrink gegenüber zu stellen. Um ein Lebensmittel umfassend zu bewerten, ist der Blick in die Zutatenliste sowie die Nährwerttabelle unverzichtbar.
Wie kommt die Bewertung des Nutri-Score zustande?
Hinter der vereinfachten Darstellung von „A“ bis „E“ steht ein komplexes Bewertungsschema. Für die Berechnung werden „negative“ Inhaltsstoffe wie ein hoher Kaloriengehalt, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz mit „positiven“ Inhaltsstoffen wie Protein (Eiweiß), Ballaststoffen und dem Anteil an Obst, Gemüse und Nüssen verrechnet. Der Vollkornanteil an sich fließt nicht in die Berechnung mit ein, beeinflusst aber den Ballaststoffgehalt.
Aus welchen Quellen der Zucker stammt – ob zugesetzter Industriezucker, natürlicherweise in den Zutaten enthalten oder durch Fermentation entstanden – ist bei der Berechnung nicht von Bedeutung. Es handelt sich chemisch gesehen um den gleichen Stoff.
Wir stimmen Ihnen zu: Der hohe Zuckergehalt ist kritisch zu bewerten. Zudem reichen bisher schon verhältnismäßig kleine Mengen an Ballaststoffen aus, um positive Punkte zu erhalten und somit die Bewertung des Produktes zu verbessern. Deshalb setzten sich die Verbraucherzentralen dafür ein, dass der Zuckergehalt eines Produktes strenger bewertet wird – und dass höhere Mengen an Ballaststoffen nötig sind, um positive Bewertungspunkte zu bekommen.
Diese Ansicht teilt auch ein wissenschaftliches Gremium, welches den Lenkungsausschuss der am Nutri-Score beteiligten Länder berät. Daher wurden 2023 Änderungen an der Berechnungsgrundlage des Nutri-Score beschlossen, um aktuelle Ernährungsempfehlungen noch besser berücksichtigen zu können.
Zwei Änderungen sind hierbei wesentlich: Zum einen werden der Zucker- und Salzgehalt strenger bewertet und es müssen mehr Ballaststoffe enthalten sein, um eine positive Bewertung zu bekommen. Auch wurden die Anforderungen an den Proteingehalt verschärft.
Zum anderen werden Produkte wie Milch, Milchgetränke und Pflanzendrinks künftig nicht mehr zu den allgemeinen Lebensmitteln, sondern zu den Getränken gerechnet.
Die Aktualisierung der Berechnungsgrundlage trat am 31.12.2023 in Kraft. Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsfrist für Unternehmen, die den Nutri-Score bereits verwenden. Damit soll die unnötige Vernichtung bereits produzierter Waren oder Verpackungen vermieden werden. Haken an der Sache: Im Umstellungszeitraum haben Verbraucher:innen keine Chance zu erkennen, ob der Nutri-Score auf ihrem Produkt nach der alten oder der neuen Formel berechnet worden ist. Hersteller sind aber verpflichtet, Verbraucher:innen auf Anfrage darüber zu informieren. Ab dem 01.01.2026 darf dann nur noch der Nutri-Score nach der neuen Formel angewendet werden.
Die Frühstückscerealien mit Schokolade können den hohen Gehalt an Zucker durch geringe Gehalte an Salz und gesättigten Fettsäuren sowie einen momentan als hoch bewerteten Ballaststoffgehalt ausgleichen, was derzeit zur Bewertung mit „A“ führt. Nach unserer Berechnung wird das Produkt nach der neuen Formel auf eine Bewertung mit „B“ zurückfallen, sofern die Rezeptur nicht angepasst wird.
Der Haferdrink enthält Zucker, hat aber keinen nennenswerten Protein- und Ballaststoffgehalt und enthält keine Anteile an Obst, Gemüse und Nüssen. Daher gibt es hierfür keine Pluspunkte, die zu einem „A“ führen würden. Bliebe er – wie bei der bisherigen Berechnung – den Lebensmitteln zugerechnet, würde sich an der Bewertung mit „B“ nichts ändern. Da er aber zukünftig als Getränk gilt, wird er unserer Berechnung nach eine Neubewertung mit „D“ erhalten.
Getränke werden allgemein strenger bewertet als „feste“ Lebensmittel, da es hier möglich ist, in kurzer Zeit mehr zu konsumieren. Nach wie vor wird auch nach der neuen Formel Wasser das einzige Getränk sein, dass eine Bewertung von „A“ erreichen kann.
Möchten Sie mehr über den Nutri-Score und seine Anwendung wissen?
Lesen Sie hierzu den Artikel auf unserer Homepage:
Oder bei www.lebensmittelklarheit.de: