In dem von Ihnen angesprochenen Test von Öko-Test vom Dezember 2022 wurde bei einem Großteil der Butter festgestellt, dass diese mit Mineralöl belastet sind.
Eine Rückrufaktion ist bei Mineralölrückständen in Lebensmitteln derzeit nicht möglich. Für die im Test untersuchten Mineralöl-Kohlenwasserstoffe MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) und MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) gibt es noch keine gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Lebensmittel. Es wurden im Mai 2022 von der EU Richtwerte für MOAH vorgeschlagen, diese sind aber rechtlich nicht bindend. Der vorgeschlagene Richtwert für Fette und Öle liegt bei 2 mg/kg.
Mineralöle sind in Druckerfarben enthalten und können aus den Verpackungen auf Lebensmittel übergehen. Es können aber auch Schmieröle von Maschinen die Quelle sein.
Auf verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung wird an Vorgaben gearbeitet, von denen in Deutschland noch keine verbindlich sind. Da es keine spezifische EU-weite Regelungen gibt, wurden in Deutschland am 07.12.2021 Regelungen für bedruckte Lebensmittelbedarfsgegenstände – zu denen auch Verpackungen zählen - erlassen. Darin ist eine Positivliste mit Stoffen, die in Druckfarben zur Bedruckung von beispielsweise Verpackungen oder Servietten zulässig sind. Die Stoffliste enthält zudem auch Beschränkungen, wie spezifische Migrationsgrenzwerte (SMG) für den Übergang auf Lebensmittel. Die Vorgaben der Druckfarbenverordnung müssen jedoch erst ab Dezember 2025 umgesetzt werden.
Tipps, wie Sie beim Einkauf, beim Kochen und bei der Lagerung von Lebensmitteln die Aufnahme von Mineralölrückständen verringern können, finden Sie hier.
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale finden Sie noch weitere Informationen:
- Schadstoffe im Essen: von der Verpackung ins Lebensmittel
- Lebensmittelrückruf: Wie das funktioniert und welche Rechte Sie haben