Leider ist die Angabe der Haltungsform von Legehennen auf vorgefärbten Eiern nicht verpflichtend. Diese Angabe wird teilweise freiwillig gemacht - hier lohnt sich der Blick auf die Verpackung.
Wenn Sie beim Eierkauf auf artgerechte Tierhaltung achten möchten, ist es ratsam, die Eier selbst zu färben. Denn nur bei frischen (rohen) Eiern muss die Haltungsform angegeben sein. In Bioläden findet man gefärbte Eier nur aus Biohaltung.
Bei verzehrfertigen gefärbten Eiern im Karton müssen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), die Stückzahl und Name sowie Anschrift des Anbieters angegeben sein. Auch die verwendeten Farbstoffe müssen auf der Verpackung aufgelistet sein.
Anders sieht es aus bei lose angebotener Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel. Hier reicht es, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern der Hinweis "mit Farbstoff" angegeben ist. Ein MHD muss nicht gekennzeichnet sein. Gefärbte Eier im Handel ohne Nennung des Mindesthaltbarkeitsdatums sollte man besser nicht kaufen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Eierkennzeichnung - viele Infos auf und in der Verpackung