Einweg-Verpackungen für Aufschnitt sind in der Regel für den einmaligen und zweckbestimmten Gebrauch (hier Lagerung im Kühlschrank) vorgesehen. Sie sind nicht dafür geeignet, den Aufschnitt über einen längeren Zeitraum einzufrieren. Das liegt daran, dass sich die Eigenschaften der Verpackung durch das Einfrieren und spätere Auftauen verändern können. Dadurch besteht das Risiko, dass Chemikalien aus der Verpackung in die Lebensmittel übergehen.
Wir empfehlen daher, Aufschnitt vor dem Einfrieren aus der Originalverpackung zu entnehmen und in geeignete luftdichte Behältnisse wie z.B. Gefrierbeutel umzupacken. Glas- und Porzellanbehälter sind auch meist geeignet für den Gefrierschrank. Kunststoffbehälter können verwendet werden, wenn diese ausdrücklich als gefriergeeignet gekennzeichnet sind (Piktogramme beachten).
Für weitere Informationen verweise ich Sie gerne auf unsere Internetseiten:
Einwegbehälter zum Einfrieren nutzen? | Lebensmittel-Forum
Kalt gemacht - Wie du Lebensmittel richtig einfrierst | Verbraucherzentrale NRW
Schadstoffe im Essen: von der Verpackung ins Lebensmittel | Verbraucherzentrale.de
Bitte beachten Sie die in Ihrer Einrichtung geltenden spezifische Vorschriften für das Einfrieren von Lebensmitteln wie z.B. die Kennzeichnung des Gefrierguts, Lagerdauer oder allgemeinen Hygieneanforderungen (HACCP-Konzept).
Nach dem Auftauen sollte der Aufschnitt zügig verzehrt werden. Eine erneute Gefrierung ist nicht empfehlenswert.
Bei konkreten Fragen bzgl. der Hygieneanforderungen sowie gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen verweisen wir Sie gerne an die zuständige Lebensmittelüberwachung.