Weizenkeime gibt es in zwei Arten auf dem Markt. Der Begriff ist nicht geschützt.
Man kann darunter gekeimtes Weizenkorn verstehen, was getrocknet und geschrotet wird. Dieses Produkt ist auf alle Fälle glutenhaltig, da das ganze Korn verarbeitet wird.
Die zweite Variante ist die Verwendung des Keimlings aus dem Weizenkorn, der bei der Mehlherstellung vom ausgemahlenen Mehl abgetrennt wird.
Zum Glutengehalt vom Keimling haben wir in den Datenbanken zwei Studien gefunden, die einen Glutengehalt von 0,9%-10% angeben. Somit enthält der Keimling zwar wenig, ist aber nicht ganz glutenfrei. Zudem kann es bei der Verarbeitung zu einer Verunreinigung mit Gluten kommen, wenn der Mehlkörper vom Keimling abgetrennt wird.
Wenn Sie sich krankheitsbedingt glutenfrei ernähren müssen, kann Ihnen die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft hilfreich zur Seite stehen. Sie hat eine große Expertise bei dem Thema.