Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung müssen Sulfite gekennzeichnet werden, sobald die Konzentration im verzehrfertigen Endprodukt 10 mg/kg oder 10 mg/l übersteigt. Die Sulfite kommen bereits natürlicherweise in Weintrauben vor und werden zusätzlich während dem Gärungsprozess durch die Hefen entwickelt. Ist die vorgegebene Konzentration dann bereits erreicht, muss auch ohne eine weitere Zugabe von Sulfiten eine Kennzeichnung erfolgen. Es handelt sich jedoch um einen Allergenhinweis und nicht um eine Kennzeichnung wegen gesundheitlicher Bedenken. Bei den meisten Menschen baut ein körpereigenes Enzym die Sulfite ab, so dass diese innerhalb der gesetzlich zugelassenen Grenzwerte unbedenklich sind.
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Kann Schwefel im Wein zu Unverträglichkeitsreaktionen führen?