Die Verkäuferin sollte nach dem Wechseln des Arbeitsstandortes, also nach der Arbeit an der Fleischtheke, zumindest die Hände waschen (teilweise wird auch Waschen und Desinfizieren empfohlen), bevor sie an der Käsetheke weiterarbeitet. Hierdurch soll eine Kontamination des Käses durch Bakterien auf dem rohen Fleisch vermieden werden (Verhinderung von Keimverschleppung).
Einmal im Jahr muss eine Hygieneschulung der Mitarbeiter:innen erfolgen. Grundsätzlich müssen Betriebe des Einzelhandels eine gute Hygienepraxis einhalten und je nach Arbeitsschritt und Produkt nachteilige Einflüsse ermitteln und potenzielle Risiken verringern.
Wir empfehlen, die Verkäuferin direkt anzusprechen und sich ansonsten mit einem freundlichen Schreiben an die Marktleitung zu wenden oder an das Kundenmanagement.
Wenn Sie das Gefühl haben, es ändert sich nichts, können Sie sich an die für Ihr Bundesland bzw. für Ihre Kommune zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung wenden. Die zuständige Behörde finden Sie unter diesem Link.
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Bevor man gleich mit dem Holzhammer losgeht und die Verkäuferin bei der Marktleitung in die Pfanne haut, wäre der allererste und fairste Schritt doch, die Dame nächstesmal selbst freundlich anzusprechen oder das ganze in eine Frage zu verpacken.
Anmerkung der Redaktion:
Es ist sicherlich sinnvoll die Mitarbeitetenden der Frischetheken zunächst direkt anzusprechen. Wenn dies keine Veränderung bringt, sind die weiteren Schritte möglich.