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In der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung ist unter §22 1a) geregelt, dass das Fleisch von Hunden, Katzen sowie Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs nicht gewonnen und in den Verkehr gebracht werden darf. Hunde und Katzen dürfen demnach in Deutschland nicht zum Verzehr angeboten werden.
Das Gleiche gilt für Österreich. In der Schweiz ist es aufgrund einer Gesetzeslücke erlaubt zum privaten Eigenverbrauch Hunde- und Katzenfleisch zu essen. Im kommerziellen Bereich ist es dort aber ebenfalls verboten.