Die Unterscheidung zwischen "Lebensmittel" und "Futtermittel" richtet sich nach dem Zweck. Lebensmittel sind für den menschlichen Verzehr bestimmt, Futtermittel für die tierische Fütterung.
Geregelt ist dies im Lebensmittel -und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bzw. in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Dort finden Sie in Artikel 2 die Definition für Lebensmittel: "Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden."
In Artikel 3 der Verordnung sind Futtermittel definiert: „Futtermittel: Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind."
Die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel gegenüber Futtermitteln unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Produktionsbedingungen, Rückstandsgehalten, Hygiene, Kennzeichnung und Kontrollvorschriften.