Laut Fleischerverband wird bei der Herstellung einer Geflügelwurst in Aspik üblicherweise Schweine- oder Rinderaspik verwendet, da vom Geflügel beim Schlachten zu wenig Rohsubstanz für die Herstellung von Aspik übrigbleibt. Am häufigsten, etwa zu 70%, wird in Europa Speisegelatine aus Schweineschwarten produziert. Nur etwa zu 2% wird Speisegelatine aus Geflügel hergestellt.
Speisegelatine wird bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen in Aspik, wie z.B. Corned Beef oder Sülzen, eingesetzt, um Fleischteile in Wurstform zu bringen oder auch verschiedene Zutaten beizumischen und diese dann zu verfestigen. Die Mitverwendung von Gemüse, Pilzen, hartgekochten Eiern und vergleichbaren Lebensmitteln ist in vielen Produkten üblich. Gelatine ist ein rein tierisches Eiweiß, welches zum Beispiel aus Knochen oder Häuten von schlachtbaren Tieren gewonnen wird.
Die europäische Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs (EG-Verordnung Nr. 854/2004) schreibt vor, dass Speisegelatine nur von zugelassenen Betrieben hergestellt und in Verkehr gebracht werden darf. Bei der Verarbeitung von Fleischerzeugnissen darf Fremdeiweiß, also z.B. Gelatine, zugesetzt werden. Es muss aber die Tierart angegeben werden, aus der die Gelatine hergestellt wurde.
Weitere Infos zur Gelatine finden Sie unter diesem Link: https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/von-welchem-tier-stammt-gelatine-9935