Nahrungsmittel werden mit Ethylenoxid begast, um Keime abzutöten. Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Lebensmittel, in denen Ethylenoxid oder 2-Chlorethanol oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurden, sind nicht verkehrsfähig. In der EU ist das bereits seit 1991 verboten, in Dritt-Ländern wie etwa Indien, USA und Kanada aber durchaus noch zulässig. Besonders auffällig bei zufälligen Lebensmitteleinfuhrkontrollen im Spätsommer 2020 war Rohsesam aus Indien. Hier wurde teilweise die 1.000-fache Menge des gesetzlichen Rückstandshöchstgehalts von 0,05 mg/kg festgestellt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) vermutet, dass mit dem Pestizid Salmonellen bekämpft werden sollen, die vorher verstärkt im Sesam gefunden wurden. Salmonellenbefall stellt ein Problem bei Sesam dar. Deshalb werden seit Herbst 2020 50 Prozent der Sesamlieferungen aus Indien bei der Einfuhr in die EU auf Rückstände von Ethylenoxid untersucht. Jede Lieferung muss zudem den Prüfbericht eines Labors enthalten. Dieser muss bescheinigen, dass kein Ethylenoxid im Sesam ist. Fehlt der Bericht oder finden europäische Behörden bei der Einfuhr in die EU das Pestizid, wird die Ware vernichtet oder zurückgeschickt.
Eine Alternative sind Bioprodukte. Der Einsatz chemischer Pestizide ist hier verboten. Auch wenn eine Rückstandsfreiheit nicht garantiert werden kann, finden sich 100-200x weniger Pestizide als bei konventionellen Produkten.
Mittlerweile wurde Ethylenoxid auch in zahlreichen anderen Lebensmitteln gefunden. Auf dem Portal Lebensmittelwarnung werden offizielle Produktrückrufe und Lebensmittelwarnungen veröffentlicht. Wir empfehlen, sich dort regelmäßig zu informieren. Weitere Informationen zu Ethylenoxidrückständen in Lebensmitteln finden Sie hier.