Diese Aussage können wir bestätigen. Ein generelles Verbot gibt es hier nicht, aber es wird sehr empfohlen auf die Abgabe von Rohwurst-Produkten, die nicht durcherhitzt wurden, in der Gemeinschaftsverpflegung zu verzichten.
Salami zählt zu den Rohwürsten, d.h. die verwendeten Zutaten werden nur durch Pökeln, Lufttrocknen oder Räuchern haltbar gemacht. Da die Herstellung von Rohwürsten keinen Erhitzungsschritt enthält, ist es möglich, dass bestimmte, beim Tier vorkommende Krankheitserreger mit dem Fleisch in die Rohwürste gelangen und den Reifungsvorgang überleben. Durch Rohverzehr können deshalb Bakterien (z. B. Salmonellen oder krankheitserregende E. coli), Parasiten oder Hepatitis E-Viren auf den Menschen übertragen werden. Kleinkindern wird daher empfohlen Rohwürste nur nach Erhitzen zu verzehren, z.B. auf der von Ihnen erwähnten Pizza.
Das gilt auch für Immungeschwächte und Schwangere.
Rohmilchprodukte, Weichkäsesorten mit Oberflächenschmiere, frisches Mett und Tartar, Speisen mit rohen Eiern sollten wegen der möglichen Keimbelastung ebenfalls nicht angeboten werden. Sprossen und tiefgekühlte Beeren sollten vor dem Verzehr erhitzt werden.
Mehr Infos zur Kita-Verpflegung gibt es hier: DGE-Qualitätsstandard für die Kita-Verpflegung (pdf)