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Roggenbrot kann auch Weizen enthalten.
Für Brot und Kleingebäck gibt es Leitsätze im Lebensmittelrecht. Sie sind nicht verbindlich, aber viele Hersteller halten sich daran. Dort ist festgehalten:
"Wird in der Bezeichnung des Brotes bzw. Kleingebäcks ein einzelnes Brotgetreide genannt, so ist dieses zu mindestens 90 Prozent enthalten (z. B. Weizenbrot bzw. -brötchen, Roggenbrot, Dinkelbrot bzw. -brötchen, Emmerbrot bzw. -brötchen)."
Wenn also ein Brot "Roggenbrot" genannt wird, sollen 90 Prozent des Mehls aus Roggen bestehen und bis zu 10 Prozent können anderes Getreide sein.