Calciumchlorid oder auch E 509 ist als Zusatzstoff für bestimmte Lebensmittel zugelassen und muss bei Verwendung, wie alle anderen Zusatzstoffe auch, in der Zutatenliste gekennzeichnet werden.
Calciumchlorid bindet mit Eiweißen feste Verbindungen und fördert so das Dicklegen von Milch bei der Käseherstellung. Es ist bei gereiften Käsesorten sowie auch bei Käse aus biologischer Herstellung erlaubt.
Ansonsten wird Calciumchlorid häufig bei Kompott oder Obst- und Gemüsekonserven als Festigungsmittel und Stabilisator eingesetzt.
Schreiben Sie einen Kommentar
Muss Calciumchlorid, welches bei der Herstellung von Weichkäse aus pasteurisierter Milch verwendet wird auf dem Etikett angeführt werden, wenn keine weiteren Zutaten eingesetzt werden?
Anmerkung der Redaktion:
Ja, der Einsatz von Calciumchlorid muss immer gekennzeichnet werden. Wie oben im Text beschrieben.