Beim Einkauf im Supermarkt gibt es verschiedene Milchsorten, die mit Weidehaltung werben. Häufig finden sich dabei Bilder von grasenden Kühen auf der Verpackung. Der Begriff "Weidemilch" ist jedoch nicht gesetzlich geschützt. Für Weidemilch aus dem Supermarkt wird daher auch mit unterschiedlichen Kriterien geworben. Die Bezeichnung "Weidemilch" ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr für mindestens 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am 7. Februar 2017.
Seit 2017 wird auch das freiwillige PRO WEIDELAND Label durch die PRO WEIDELAND Weidecharta GmbH verwaltet und vergeben. Neben dem Branchenstandard von 120 Tagen im Jahr mit mindestens 6 Stunden auf der Weide gibt es hier weitere Kriterien. Landwirte, die Weidemilch mit dem PRO WEIDELAND Label produzieren, erhalten zurzeit 1 bis 2,5 Cent mehr pro Liter Milch. Langfristig möchte PRO WEIDELAND die Landwirte mit einem Mehrwert von 5 Cent pro Liter Milch vergüten.
Ob Weidemilch auch mehr Tierwohl bedeutet, erfahren Sie im verlinkten Artikel.