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Bei „Bacon-Snacks“ handelt es sich um Knabberartikel auf Weizenbasis.
In der Regel ist in diesen Produkten (Rauch-)Aroma enthalten. Einige Hersteller weisen auf der Produktvorderseite darauf hin, dass das Produkt mit „Schinken-Geschmack“ ist. Auch in der Produkt-Bezeichnung wird der Geschmack in der Regel betont. Ob es sich um eine Täuschung handelt, muss jedoch grundsätzlich im Einzelfall entschieden werden.
Bei einem anderen Produkt „Salatmix Bacon & Walnuss“ haben die Verbraucherzentralen unter www.lebensmittelklarheit.de vor einigen Jahren reklamiert, dass „Bacon“ nur als Geschmack vorhanden war. Hier wurden der Name und die Aufmachung anschließend vom Anbieter geändert.