Grundsätzlich muss auf Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.% der Gehalt auf dem Etikett gekennzeichnet werden. Ein als "alkoholfrei" beworbenes Getränk muss jedoch nicht zu 100 % frei von Alkohol sein. Es darf einen Restalkoholgehalt von bis zu 0,5 Vol.% enthalten, ohne dass dieser gekennzeichnet werden muss. Mittlerweile zeichnen die meisten Hersteller alkoholfreier Biere diese mit dem Restalkoholgehalt aus ("Alk. < 0,5 Vol.%"). Einige Bierhersteller verwenden spezielle Verfahren und können einen Alkoholgehalt von 0,0 Vol.% garantieren, mit dem sie auch entsprechend werben.
Für feste Lebensmittel wie z.B. Pralinen oder Desserts gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht. Der zugesetzte Alkohol muss bei verpackten Lebensmitteln lediglich in der Zutatenliste benannt werden. Dort kann er unter dem Begriff „Alkohol“ oder auch des verwendeten alkoholischen Getränks z.B. „Grand Marnier“ oder „Weinbrand“ auftauchen.
Wird auf einem Produkt mit der Aussage "ohne Alkohol" geworben, wie es bei manchen Schokoladen der Fall ist, darf tatsächlich gar kein Alkohol enthalten sein.
Es gibt Lebensmittel, die durch Gärungsprozesse von Natur aus geringe Mengen Alkohol enthalten, wie z.B. Apfelsaft oder Brot. Meist bleibt die Menge unter 1 %, ist nicht zu schmecken und muss auch nicht deklariert werden.
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Warum wird Alkohol freies Bier unter ,,alkoholische Getränke" verkauft und versteuert ?
Anmerkung der Redaktion:
Bei der Mehrwertsteuer gibt es den regulären und den ermäßigten Steuersatz.
Güter des Grundbedarfs sollen günstiger sein. Deshalb sind Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Milchprodukte oder auch Fleisch in Deutschland mit dem niedrigeren Steuersatz von 7 % besteuert. Wie viel Steuer man bezahlt kann man auf dem Kassenbon lesen.
Getränke zählen in der Regel nicht zum Grundbedarf. Daher werden diese, mit wenigen Ausnahmen, mit 19 % besteuert.
Natürliches Wasser, Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil gehören zu den Ausnahmen und werden mit 7 % besteuert.
Zudem muss man für manche Getränke eine Genussmittelsteuer bezahlen. Dazu gehören Wein, Bier oder weiteren Spirituosen. Diese wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhoben. Diese erscheint jedoch nicht zusätzlich auf dem Kassenbon.
Es gibt verschiedene Formen der Genussmittelsteuer, wie beispielsweise die Alkopopsteuer, die Schaumweinsteuer oder auch die Biersteuer.
Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 Volumenprozent) unterliegt aber nicht der Biersteuer.
Falls Sie ein Beispiel haben, bei dem das anders gehandhabt wird, würden wir uns über eine Rückmeldung freuen.