Sicher haben Sie schon erlebt, dass ein lange nicht verwendetes Salz zu verklumpen beginnt. Salz ist von Natur aus mit geringen Mengen anderer Salze vermischt, das können Salze von Kalzium, Kalium, Magnesium und Mangan sein. Für die Wasser anziehenden Eigenschaften ist besonders Magnesiumchlorid verantwortlich. Dem Kochsalz werden deshalb Wasser bindende Substanzen zugesetzt. So soll das Salz rieselfähig bleiben. In der EU sind folgende Rieselhilfen/Trennmittel bis zu einer Gesamtmenge von 10 g pro kg Kochsalz zugelassen:
- Kalziumcarbonat (E 170)
- Natrium- und Magnesiumcarbonate (E 500, E 504)
- Natrium-, Kalium- und Kalziumferrocyanide (E 535, E 536, E 538)
- Siliziumdioxid, Kalzium- und Magnesiumsilikate (E 551 – E 553)
- Eisentartrat (E 534)
Jeder Lebensmittelzusatzstoff wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfassend untersucht, bevor er eine Zulassung und eine E-Nummer erhält.
Kalzium-, Natrium- und Magnesiumcarbonate sind natürlich vorkommende, unbedenkliche Mineralstoffe. Sie sind auch für Biolebensmittel zugelassen. Kalzium- und Magnesiumcarbonate sind schwerlöslich und verursachen eine Trübung beim Auflösen des Speisesalzes in Wasser.
Die Ferrocyanide sind chemisch sehr stabile Verbindungen, die in den zugelassenen sehr geringen Dosierungen (20 mg pro kg Salz) unbedenklich sind.
Siliziumdioxid (auch als Kieselsäure bekannt) und Silikate kommen in der Natur vor. Siliziumdioxid wird in Form von Pulver eingesetzt, das stets Partikel sehr unterschiedlicher Größe enthält (es ist amorph). Ein wesentlicher Teil davon misst nur wenige Nanometer. Allerdings schließen sich die Nanopartikel zu größeren Teilchen zusammen. Im Jahr 2018 fand eine Neubewertung von Siliziumdioxid durch die EFSA statt. Sie geht weiter davon aus, dass von Siliziumdioxid keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte ausgehen. Allerdings blieb unklar, ob Siliziumdioxid als Nanomaterial einzustufen ist oder nicht. Die Zusatzstoffe E 551 bis E 553 sind auch für biologische Kräuter und Gewürze als Antihaftmittel zugelassen.
Seit September 2015 ergänzt Eisentartrat (E 534) als Alternative die bisher zugelassenen Trennmittel. Auch die Sicherheit dieses Zusatzstoffes wurde von der EFSA bewertet. Dabei wurden keine Sicherheitsbedenken angebracht. Eisentartrat darf bis zu einer Menge von 110 mg pro kg Speisesalz verwendet werden.
Auf der Packung des Speisesalzes müssen die eingesetzten Zusatzstoffe in der Zutatenliste entsprechend gekennzeichnet werden: Nach dem Klassennamen (Trennmittel) steht der chemische Name oder die E-Nummer des verwendeten Stoffes. Im Handel gibt es aber auch Speisesalz ohne Rieselhilfen.
Zum Weiterlesen: Salz im Haushalt
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Eine Frage: in infothek-gesundheit.de finde ich, dass auch E554-E556 bei Salz Verwendung findet. Ich bitte Sie um Info, warum diese Aluminiumverbindungen von Ihnen nicht aufgeführt wurden und wie Sie diese als Salz- Zusatzstoffe bewerten.
Anmerkung der Redaktion:
E 554 (Natriumaluminiumsilikat) ist nur noch für Kochsalz zugelassen, dass zur Oberflächenbehandlung von gereiftem Käse verwendet wird. E 555 (Kaliumaluminiumsilikat) ist nur noch zugelassen als Trägerstoff in E 171 = Titandioxid, und E 172 = Eisenoxide und Eisenhydroxide. Beide Stoffe dürfen also nicht mehr als Rieselhilfe im Kochsalz eingesetzt werden. Die E-Nummern E 556 – E 559 sind überhaupt nicht mehr zugelassen.