Ja, den gibt es. Die Angabe "unbehandelt" bezieht sich lediglich auf die Verarbeitung nach der Ernte, schließt aber nicht aus, dass während des Anbaus chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Herkömmlich angebaute Zitrusfrüchte, wie Orangen, Zitronen und Mandarinen, dürfen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Nach der Ernte werden diese gewaschen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf der Schale sind trotzdem nicht ausgeschlossen, gesetzliche Höchstmengen müssen jedoch eingehalten werden. Durch das Waschen verschwindet die natürliche Schutzschicht der Schale. Deshalb behandeln die Produzenten Zitrusfrüchte anschließend häufig mit Wachsen oder auch Konservierungsmitteln.
Die Angabe "unbehandelt" ist auf Zitrusfrüchten im Handel weitestgehend verschwunden. Nach einem Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittel-chemischer Sachverständiger (ALS) müsste sich die Auslobung sowohl auf die Behandlung vor als auch nach der Ernte beziehen. Daher findet man im konventionellen Bereich inzwischen entweder Zitrusfrüchte mit der Angabe "Schale nach der Ernte behandelt" oder es wird auf die Art und Weise der Nacherntebehandlung hingewiesen.
Biologische Erzeuger dürfen ihre Produkte weder mit Pestiziden oder Konservierungsmitteln behandeln noch wachsen. Wollen Sie die Schale von Orangen oder Zitronen zum Beispiel im Kuchen verwenden, sollten Sie lieber auf Bio-Früchte zurückgreifen.
Da die Schalenoberfläche herkömmlich angebauter Zitrusfrüchte häufig mit Wachsen oder Konservierungsmitteln behandelt wurde, sollten Sie die Früchte vor dem Schälen oder Auspressen mit warmem Wasser waschen und mit einem Tuch trockenreiben.
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Um Zweifel bzw. Unsicherheit der Konsumenten bezüglich Essbarkeit der Schalen von Bio-Orangen schnell aufzuklären, wäre ein zusätzlicher Hinweis auf dem Beschreibungsettikett auch der Bioware - wie etwa "Schale zum Verzehr geeignet" - eine große Hilfe. Die im Zweifelsfall von den Konsumentn befragten Verkäuferinnen wissen in der Regel nicht hundertprozentig Bescheid und geben meist nur "Vermutungen" weiter.
Mein Chef möchte gerne einen chemischen Gutachter engagieren. Ich wusste allerdings gar nicht, dass es auch chemische Sachverständige ist. Ich frage mich nun, was der Unterschied zwischen diesen beiden ist.
Antwort der Redaktion:
Der Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) ist ein Zusammenschluss von Vertretern der staatlichen Lebensmitteluntersuchungs-Einrichtungen der 16 Bundesländer unter Beteiligung weiterer Vertreter von Behörden des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Aufgabe ist die Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen, die dem Lebensmittelgesetz unterliegen. Ziel ist eine gemeinsame Abstimmung der 16 Bundesländer.
Gutachter im Lebensmittelbereich sind dagegen private selbständige Lebensmittelchemiker. Sie arbeiten teilweise zusätzlich als zugelassene Gegenprobensachverständige, wenn die Lebensmittelüberwachung laboranalytische Kontrollen einleitet und eine Gegenkontrolle erforderlich oder gewünscht ist. Eine bundesweite Adressliste finden Sie hier.