Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit weniger als drei Monate beträgt, muss der Tag und der Monat angegeben werden.
Bei einer Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten muss der Monat und das Jahr angegeben werden.
Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres.
Für bestimmte Lebensmittel ist kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vorgeschrieben. Hierzu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.
Das MHD gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung spezifische Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Nährwert behalten. Bei richtiger Lagerung ist das Produkt auch häufig nach Ablauf des MHD noch zu genießen und nicht automatisch verdorben. Ob Produkte noch genießbar sind oder nicht, lässt sich mit den eigenen Sinnen überprüfen: Sehen, Riechen und Schmecken. Weitere Tipps dazu finden Sie hier.