Ich möchte auf Glutamat verzichten, bin mir aber nicht sicher, hinter welchen Begriffen eigentlich Glutamat steckt. Gibt es eine Liste, auf welche Inhaltsstoffe ich achten muss?
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Der Geschmacksverstärker Glutamat kann sich tatsächlich hinter mehreren Namen oder E-Nummern verbergen. Achten Sie in der Zutatenliste auf die Angabe "Geschmacksverstärker". Denn in der Zutatenliste eines verpackten Lebensmittels gelten bestimmte Regeln für die Nennung eines Zusatzstoffes: Zuerst muss der Klassenname - also hier Geschmacksverstärker - genannt werden, danach die spezielle Stoffbezeichnung oder die E-Nummer. Das kann beispielsweise so aussehen: "Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat" oder "Geschmacksverstärker E 621".
Glutamate sind chemisch gesehen Verbindungen der Glutaminsäure. Derzeit sind folgende Glutaminverbindungen zur Verwendung als Geschmacksverstärker zugelassen (mit oder ohne die Silbe in Klammern möglich):
- Glutaminsäure E 620
- (Mono)Natriumglutamat E 621
- (Mono)Kaliumglutamat E 622
- Calcium(di)glutamat E 623
- (Mono)Ammoniumglutamat E 624
- Magnesium(di)glutamat E 625
Darüber hinaus gibt es weitere Geschmacksverstärker, die chemisch gesehen nichts mit der Glutaminsäure zu tun haben.
Dazu gehören Guanylate (Verbindungen der Guanylsäure) mit den E-Nummern 626-629, Inositate (Verbindungen der Inosinsäure) mit den E-Nummern 630-633, 5‘-ribonucleotide (E 634 und E 635) sowie Glycin(Salze) E 640 und Zinkacetat E 650. Da sie einen anderen chemischen Aufbau als die Glutamate haben, sind die gesundheitlichen Effekte auch nicht die gleichen. So sollten zum Beispiel Personen mit erhöhtem Harnsäurespiegel vorsichtig mit Guanylaten, Inositaten und 5‘-ribonucleotiden sein.
Achtung: Auch wenn ein Produkt damit wirbt, keine "künstlichen Geschmacksverstärker" oder „geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ zu enthalten, ist ein Blick ins Zutatenverzeichnis hilfreich. Manche Zutaten wie zum Beispiel Hefeextrakt oder Sojasauce enthalten natürlicherweise Glutaminsäure und haben somit geschmacksverstärkende Wirkung. Da sie als "normale" Lebensmittel eingestuft sind, müssen sie nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet sein. Mehr zu Zusatzstoffen und ihrer Kennzeichnung erfahren Sie im verlinkten Artikel.
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