Kräuter- und Früchtetees enthalten in der Regel kein Teein und auch keinen schwarzen Tee, sodass diese Kindern angeboten werden können. Aber zum Kräutertee gibt es zwei wichtige Einschränkungen.
Zum einen sollten Kinder keinen Fencheltee bekommen, aufgrund der stark schwankenden Mengen an Estragol, die enthalten sein können. Estragol war in Tierversuchen krebserregend und es gab zudem Hinweise auf eine erbgutverändernde Wirkung. Zum anderen sollten nicht nur Kräutertees gegeben werden, denn in bestimmten Chargen von Kräutertees wie Kamille, Pfefferminze oder gemischten Kräutertees werden immer wieder erhöhte Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) nachgewiesen. Das sind sekundäre Pflanzenstoffe, die die Pflanzen zum Schutz vor Fraßfeinden bilden. Das Problem dieser Stoffe ist, dass sie leberschädigend sind und sich in Tierversuchen als erbgutverändernd und krebsauslösend erwiesen haben. Im Dezember 2020 wurden in der EU erstmals gesetzliche Höchstgehalte für PAs in bestimmten Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Die Grenzwerte gelten ab dem 1. Juli 2022. Trotzdem sollten Kinder aus Vorsorgegründen nicht nur Kräutertee angeboten werden, sondern abwechselt werden mit Wasser, Früchtetee oder Fruchtsaftschorlen im Verhältnis von einem Teil Saft und fünf Teilen Wasser.
Zum Ursprung der Teesorten, Kräuter- und Früchtetee bestehen aus Kräutern bzw. Früchten. Für schwarzen, grünen und weißen Tee werden die Teeblätter der Teepflanze verwendet, weswegen diese Sorten alle Teein beinhalten. Es gibt auch schwarze oder grüne Teesorten, die wiederum Früchte enthalten können und mit Fruchtgeschmack aromatisiert sind, aber dort bildet die Basis immer grüner oder schwarzer Tee. Daher sollte beim Kauf immer darauf geachtet werden, dass es reine Kräuter- oder Früchtetees sind, wenn sie für Kinder verwendet werden sollen.