Wiener Würstchen und Saitenwürstchen sind unterschiedliche Bezeichnungen für die gleiche Art von Würsten. Es handelt sich um Brühwurste aus Rind- und Schweinefleisch sowie Speck.
Im Schwäbischen Raum wird meist der Begriff Saitenwurst oder kurz: Saiten verwendet. Der Begriff Saiten bezieht sich auf die Wursthülle, dem "Saitling". Dabei handelt es sich um einen Naturdarm, genauer dem bearbeiteten Dünndarm vom Schaf. Auch der Dünndarm vom Schwein wird als Schweine-Saitling verwendet.
Bestellt man also im schwäbischen Raum Linsen mit Spätzle, werden diese traditionell mit Saiten bzw. Saitenwürstchen serviert.
Frankfurter Würstchen bestehen dagegen aus reinem Schweinefleisch. Der Begriff „Frankfurter Würstchen“ ist in Deutschland als Marke geschützt. Die Würstchen dürfen nur diesen Namen tragen, wenn sie im Gebiet rund um Frankfurt am Main hergestellt wurden. Anderenfalls tragen sie den Namen „Würstchen nach Frankfurter Art“.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Österreich, werden die Würstchen als „Frankfurter“ bezeichnet. Im Gegensatz zu den Frankfurter Würstchen aus Deutschland enthalten sie teilweise auch Rindfleisch und ähneln damit den Wiener Würstchen bzw. Saitenwürstchen.
In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen gibt es dazu weitere Informationen unter 2.4.2.1.1 (Seite 44, Würstchen nach Frankfurter Art) und 2.4.2.1.2 (Seite 45, Wiener Würstchen, Saitenwürstchen): https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFleisch.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben, wie bestimmte Produkte üblicherweise bezeichnet, zusammengesetzt und hergestellt werden. Sie sind keine rechtlich verbindlichen Vorschriften, sondern haben den Charakter von qualifizierten Sachverständigengutachten. Weitere Informationen zu den Leitsätzen finden Sie hier: https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/leitsaetze-fuer-lebensmittel-bieten-orientierung.