Das Abtropfgewicht ist das Gewicht, das nach Abgießen der Aufgussflüssigkeit verbleibt. Kräuter und Gewürze sind dabei eher zu vernachlässigen, da sie mengenmäßig kaum zu Buche schlagen.
In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Gemüseerzeugnisse sind im Kapitel 5 die besonderen Beurteilungsmerkmale für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware beschrieben, die Verbraucher:innen erwarten können. Hier werden folgende Beschaffenheitsmerkmale unter anderem beschrieben:
Bei Gewürzgurken und Cornichons befinden sich im einzelnen Behälter nur sortierte Gurken, deren Länge sich um höchstens 3 cm unterscheiden. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden. Die Angaben „feinsortiert“, „Delikatess…..“ oder „Auslese….“ werden nur verwendet, wenn die Gewürzgurken oder Cornichons im einzelnen Behälter nach Form, Größe und Aussehen annähernd gleichmäßig sortiert sind.
Leider sind die Leitsätze generell nicht rechtsverbindlich. Hersteller sollten sich aber daran orientieren.
Durch das Pasteurisieren nimmt das Gewicht der Gurken ebenfalls etwas ab. Dennoch sollten die Werte (siehe obige Tabelle- VB hat diese erhalten) für das Abtropfgewicht eingehalten werden.
Da Sie die Gurken nicht gewogen haben und nicht angegeben haben, um welches Randvollvolumen es sich handelt, können wir beurteilen, ob das Abtropfgewicht in Ordnung war. Nach Ihrer Beschreibung scheinen die tolerierbaren Fehler bei Ihrer Konserve aber überschritten gewesen zu sein.
Bei Beanstandungen der Nennfüllmenge ist das Eichamt der richtige Ansprechpartner
Hier finden Sie die Adressen der Eichbehörden.