Auch ohne das Symbol ist Geschirr oft für Lebensmittel geeignet
Alternativ zum Glas-Gabel-Symbol ist auch die Angabe "Für Lebensmittelkontakt" zulässig oder ein besonderer Hinweis zum Verwendungszweck.
Wenn Sie an einem Haushaltsgegenstand eindeutig erkennen können, dass er für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt ist – z.B. eine Kaffeekanne oder ein Esslöffel – so braucht dieser Gegenstand laut Gesetz weder mit dem Glas-Gabel-Symbol noch mit dem Hinweis "Für Lebensmittelkontakt" gekennzeichnet zu werden.
Es ist also gut möglich, dass Sie zu Hause in Ihrem Bestand Geschirr mit und ohne diesem Symbol vorfinden.
Wichtig zu wissen: Die Sicherheit eines Gegenstandes für den Lebensmittelkontakt ist nur dann gewährleistet, wenn er entsprechend seiner Bestimmung verwendet wird. Also bitte nicht die Plastikgabel als Grillbesteck missbrauchen.
Außerdem bitte wichtige Gebrauchshinweise des Herstellers beachten. So müssen Hersteller Verbraucher vor dem Kauf darauf aufmerksam machen, wenn für die Sicherheit bestimmte Maßnahmen erforderlich sind, z.B. der Hinweis bei Melamin-Geschirr "Nicht für die Mikrowelle geeignet".
Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen beim Kauf ebenfalls angegeben werden für den Fall, dass es Rückfragen oder Reklamationen gibt.
Problematisch finden wir, dass diese Informationen nicht zwingend direkt auf dem Geschirr oder Küchenutensil zu finden sind. Häufig sind sie auf einem Etikett oder auf der Verpackung angebracht, die nach der ersten Anwendung entsorgt werden. Um sicher zu gehen, bleibt Verbrauchern nur die Wahl, sich diese lose angebrachten Produktinformationen entweder zu merken oder sie für später aufzubewahren.
Wir finden, dass die Kennzeichnung von Lebensmittelkontaktmaterialien in diesem Bereich verbessert werden muss.
Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Küchengegenständen und Geschirr finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/kennzeichnung-von-materialien-die-mit-lebensmitteln-in-beruehrung-kommen-7565