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Manche Lebensmittel benötigen in der Europäischen Union (EU) eine spezielle Zulassung, bevor sie zum Verkauf angeboten werden dürfen. Dies betrifft Erzeugnisse, die in der EU vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in nicht nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet worden sind. Sie heißen neuartige Lebensmittel oder Novel Food.
Möchte ein Anbieter ein neuartiges Lebensmittel in der EU vermarkten, ist vorab eine Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit notwendig. Andernfalls muss der Anbieter nachweisen, dass das Lebensmittel seit mindestens 25 Jahren sicher im Ursprungsland verwendet wurde.
Im Jahr 2022 wurde die Einstufung von Jiaogulan als neuartiges Lebensmittel gerichtlich bestätigt. Der Antragsteller konnte nicht hinreichend nachweisen, dass das Produkt in der EU bereits vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang verwendet wurde.
Mehr zu dem Verfahren können Sie hier nachlesen:
Da Jiaogulan daher als neuartiges Lebensmittel gilt und keine Sicherheitsprüfung vorliegt, ist der Gebrauch und Verkauf als Tee nicht gestattet. Uns ist kein laufender Antrag auf die Zulassung von Jiaogulan in der EU bekannt.