Die Vogelmiere kann im Rahmen einer üblichen, abwechslungsreichen Ernährung bedenkenlos konsumiert werden. Da sie in allen Teilen ungiftig ist und auch angenehm mild-nussig schmeckt, lässt sie sich auch sehr gut für Wildkräutersalate, Wildkräutersuppen oder Kräuter-Dips verwenden. Es ist jedoch sinnvoll, bei der Vorbereitung von Salaten und anderem Blattgemüse fremde Pflanzenteile, die Sie nicht eindeutig essbaren Pflanzen zuordnen können, auszusortieren. Es kann sich dabei auch um andere Wildkräuter handeln, die während der Ernte versehentlich mit ins Endprodukt gelangen und womöglich giftig sind. Sollten Ihnen große Mengen fremder Pflanzenteile oder wiederkehrende Verunreinigungen in einem Produkt begegnen, können Sie dieses auch bei Ihrem Händler reklamieren. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, den Hersteller oder das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren. Diese können die Ursachen überprüfen und wenn nötig Maßnahmen einleiten. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde finden Sie in der Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie das Produkt gekauft haben.