Nein: Obwohl sie wegen ihrer guten Streichfähigkeit gern als Brotaufstrich für Kinder gekauft werden, sind sie für Kinder unter 5 Jahren ungeeignet.
Teewurst gehört, genauso wie Mettwurst zu den streichfähigen Rohwürsten. Rohwürste werden aus rohem Rind- und Schweinefleisch hergestellt.
Im Gegensatz zu den schnittfesten Rohwürsten, bei denen Fleisch- und Fettgewebeteile gut sichtbar sind, werden streichfähige Rohwürste fein zerkleinert, was die Streichfähigkeit bewirkt.
Die Rohwurstreifung ist ein empfindlicher Prozess, der entscheidend von Mikroorganismen bestimmt wird. Dadurch ist es leicht möglich, dass krankmachende Bakterien in das Lebensmittel gelangen. Besonders gefürchtet sind die sogenannten EHEC-Bakterien (enterohämorrhagische Escherichia Coli- Bakterien), die im Darm von Wiederkäuern weit verbreitet sind. Sie bilden Toxine, die zu heftigen Infektionen mit Bauchkrämpfen, Erbrechen und Durchfall beim Menschen führen können. Diese Durchfallerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz bei der Feststellung meldepflichtig.
Ob ein Lebensmittel mit EHEC-Mikroorganismen infiziert ist, lässt sich nicht erkennen. Effektive Schutzmaßnahmen im Privathaushalt können helfen, den Ausbruch von Infektionen zu verhindern. Dazu gehören unter anderem: Kühlkette einhalten; Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach Kontakt mit rohem Fleisch gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen, ebenso Flächen und Gegenstände. Kinder unter 5 Jahren, ältere und abwehrgeschwächte Menschen sollten vorsichtshalber auf den Verzehr von streichfähigen Rohwürsten verzichten.
Prinzipiell ist Wurst nicht täglich als Brotbelag zu empfehlen. Eine leckere Alternative kann zum Beispiel Frischkäse mit Radieschen-, Gurken- oder Tomatenscheiben sein.
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