Bei nicht explizit als Ceylon-Zimt gekennzeichneten Zimt handelt es sich meist um den günstigeren Cassia-Zimt oder eine Mischung aus beiden Sorten (siehe auch unseren Beitrag „Was ist der Unterschied zwischen Cassia- und Ceylon-Zimt").
Nur wer regelmäßig gern und viel Zimt verwendet, sollte aufgrund der höheren Cumarinwerte im Cassia-Zimt bevorzugt auf Ceylon-Zimt zurückgreifen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. Es hatte sich gezeigt, dass Cumarin im Tierversuch oder als Arzneimittel bei empfindlichen Personen die Leber schädigen kann. Das BfR hat deshalb eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) abgeleitet. Diese Menge kann ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Sie liegt bei 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht und Tag und gilt auch für besonders empfindliche Menschen. Ein Erwachsener mit 60 kg Körpergewicht kann folglich ein Leben lang täglich 6 mg Cumarin aufnehmen, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Denselben Wert hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Bewertung von Cumarin ermittelt. Wird dieser Wert kurzzeitig überschritten, ist keine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten.
Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft, wenn keine weiteren cumarinhaltigen Lebensmittel verzehrt werden. Bei Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) sind dies mehr als 120 g Zimtsterne (ca. 24 kleine Zimtsterne) täglich. Wie auch bei anderen Lebensmitteln rät das BfR zum maßvollen Verzehr.
Weitere Antworten auf Fragen rund um Zimt finden Sie auf der Seite des BfR`s in diesem Beitrag.
Wie viel Zimt steckt in Zimtwaffeln und wie viele davon darf ich täglich essen? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da man dazu genauere Angaben des Herstellers bzw. zum Produkt benötigt. Da Zimt als Gewürz üblicherweise nur in „geringen Mengen“ zur Geschmacksgebung verwendet wird, kann die ansonsten verpflichtende Mengenkennzeichnung hier entfallen. Leider ist nicht genau festgelegt, wie groß eine „geringe Menge“ ist. Meist wird darunter ein Rezepturanteil von weniger als 2 % verstanden. Deshalb muss auch der Gehalt von Zimt z.B. in Zimtwaffeln nicht gekennzeichnet werden. Aus unserer Sicht ist diese Ausnahmereglung nicht verbraucherfreundlich. Wenn eine Zutat genannt oder abgebildet wird, sollten Käufer erfahren, wie viel davon im Produkt steckt.
Allerdings beträgt der Cumarin-Höchstgehalt für „traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist“ (zum Beispiel Zimtsterne) - gemäß der europäischen Aromen-Verordnung - 50 mg Cumarin pro kg Lebensmittel (s. BfR-Beitrag). Dieser Höchstgehalt muss auch in den von Ihnen genannten Zimtwaffeln eingehalten werden, so dass die oben genannten Gramm-Angaben für Zimtsterne auch auf Zimtwaffeln angewendet werden können. Gerne können Sie aber auch bei dem entsprechenden Hersteller noch einmal nachfragen.