Bei Zimt, der nicht explizit als Ceylon-Zimt gekennzeichnet ist, handelt es sich meist um den günstigeren Cassia-Zimt oder um eine Mischung aus beiden Sorten (siehe auch unseren Beitrag „Was ist der Unterschied zwischen Cassia- und Ceylon-Zimt").
Nur wer oft und viel Zimt verwendet, sollte wegen des höheren Cumaringehaltes in Cassia-Zimt lieber auf Ceylon-Zimt zurückgreifen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. Es hatte sich gezeigt, dass der Aromastoff Cumarin im Tierversuch oder als Arzneimittel bei empfindlichen Personen die Leber schädigen kann. Das BfR hat deshalb eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) abgeleitet. Diese Menge kann ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Sie liegt bei 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht und Tag und gilt auch für besonders empfindliche Menschen.
Ein Erwachsener mit 60 kg Körpergewicht kann folglich ein Leben lang täglich 6 mg Cumarin aufnehmen, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dies entspricht durchschnittlich einer täglichen Verzehrmenge von maximal 2 g Cassia-Zimt, etwa einem gehäuften Teelöffel. Diese Menge sind in ca. 120 g Zimtsternen enthalten (ca. 24 kleine Zimtsterne.) Wie auch bei anderen Lebensmitteln auch rät das BfR zu einem maßvollen Verzehr.
Denselben Wert hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Bewertung von Cumarin ermittelt. Wird dieser Wert kurzzeitig überschritten, ist keine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten.
Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft, wenn keine weiteren cumarinhaltigen Lebensmittel verzehrt werden.
Weitere Antworten auf Fragen rund um Zimt finden Sie auf der Seite des BfR`s in diesem Beitrag.
Wie viel Zimt steckt in Zimtwaffeln und wie viele davon darf ich täglich essen? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da man dazu genauere Angaben des Herstellers bzw. zum Produkt benötigt. Da Zimt als Gewürz üblicherweise nur in „geringen Mengen“ zur Aromatisierung verwendet wird, kann hier auf die sonst gesetzlich vorgeschriebene Mengenangabe verzichtet werden. Leider ist nicht genau definiert, was unter einer „geringe Menge“ zu verstehen ist.
In der Regel wird darunter ein Rezepturanteil von weniger als 2 % verstanden. Daher muss auch der Zimtgehalt z.B. in Zimtwaffeln nicht gekennzeichnet werden. Aus unserer Sicht ist diese Ausnahmeregelung nicht verbraucherfreundlich. Wenn eine Zutat genannt oder abgebildet wird, sollte Käufer:innen wissen, wie viel davon im Produkt enthalten ist.
Für „traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist“ (z.B. Zimtsterne) - beträgt der Höchstgehalt für Cumarin nach der europäischen Aromenverordnung jedoch- 50 mg Cumarin pro kg Lebensmittel (siehe. BfR-Beitrag). Dieser Höchstgehalt muss auch in den von Ihnen genannten Zimtwaffeln eingehalten werden, so dass die oben genannten Gramma-Angaben für Zimtsterne auch auf Zimtwaffeln gelten können. Sie können aber auch gerne bei dem entsprechenden Hersteller nachfragen.
Was ist Cumarin?
Cumarin ist ein natürlicher Inhaltsstoff mit einem süßen, vanilleartigen, würzigen Duft. Er kommt unter anderem in Waldmeister, Tonkabohnen und verschiedenen Zimtsorten vor. Der Cumaringehalt in Lebensmitteln hängt stark von der verwendeten Zimtsorte ab.
Ceylon-Zimt (aus Sri Lanka, Südindien, Madagaskar oder Brasilien) enthält nur geringe Mengen an Cumarin.
Cassia-Zimt (aus China und Indonesien) dagegen kann über 1000 mg/kg Cumarin enthalten.