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An einer Bedientheke im Supermarkt müssen – ob Subunternehmer oder der Händler selbst – die Preise für die Waren ausgezeichnet werden. Ausnahmen gibt es hier nur für kleine Direktvermarkter wie zum Beispiel Hofläden.
Handelt es sich um lose Ware, die nach Gewicht verkauft wird, sind die Preise pro 100 Gramm oder pro Kilogramm anzugeben. Die Preisangabe pro Stück – etwa bei Brötchen – ist auch möglich. Dabei muss immer genau erkennbar sein, welcher Preis sich auf welches Produkt bezieht.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf unserer Homepage: Lebensmittel-Kennzeichnung: Was muss drauf stehen? | Verbraucherzentrale.de und Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich | Verbraucherzentrale.de