Bei Jiaogulan handelt es sich um eine Pflanze, die in der europäischen Union rechtlich als ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gilt. Somit braucht es eine Zulassung, um als Lebensmittel verkauft werden zu dürfen. Diese Vorgabe dient als vorsorglicher Gesundheitsschutz, um sicherzustellen, dass der Verzehr nicht gesundheitlich bedenklich ist. Da für Jiaogulan diese Zulassung nicht vorliegt, ist der Verkauf als Lebensmittel und somit auch als Nahrungsergänzungsmittel verboten.
Auch wenn die Pflanze in China traditionell angewendet wird, fehlen für Behauptungen wie „stärkt das Immunsystem“, „beeinflusst den Blutzucker günstig“ und „beugt Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor“ wissenschaftliche Belege. Krankheitsbezogene Werbeaussagen ("hilft gegen Krebs") sind für Lebensmittel zudem grundsätzlich verboten.
Ein weiteres Problem: Importprodukte mit Pflanzen und Pflanzenteilen aus Asien fallen bei Kontrollen immer wieder durch hohe Pestizid- und Schadstoffbelastungen auf.
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