Das stimmt: Fisch bzw. Fischerzeugnisse, die roh oder fast roh verzehrt werden, müssen mindestens 24 Stunden bei mindestens -20°C eingefroren werden. Das dient dem Schutz vor bestimmten Parasiten (z.B. Nematoden) und ist in der EU-Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.
Bei gekühltem Fisch, der mit dem Hinweis "Sushi-Qualität" beworben wird, können Sie also davon ausgehen, dass der Fisch schon einmal tiefgekühlt war. Eine Kennzeichnung der vorausgegangenen Tiefkühlung ist in diesem Fall allerdings nicht vorgeschrieben.
Mehr zum Thema "Parasiten in Fisch" können Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachlesen.
Einen interessanten Artikel dazu, wann bei Fleisch und Fisch gekennzeichnet werden muss, dass das Produkt vorher eingefroren war, finden Sie auf Lebensmittelklarheit.