Das stimmt: Fisch bzw. Fischerzeugnisse, die roh oder fast roh verzehrt werden, müssen mindestens 24 Stunden bei mindestens -20°C eingefroren werden. Das dient dem Schutz vor bestimmten Parasiten (z.B. Nematoden) und ist in der EU-Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.
Bei gekühltem Fisch, der mit dem Hinweis "Sushi-Qualität" beworben wird, können Sie also davon ausgehen, dass der Fisch schon einmal tiefgekühlt war. Eine Kennzeichnung der vorausgegangenen Tiefkühlung ist in diesem Fall allerdings nicht vorgeschrieben.
Mehr zum Thema "Parasiten in Fisch" können Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachlesen.
Einen interessanten Artikel dazu, wann bei Fleisch und Fisch gekennzeichnet werden muss, dass das Produkt vorher eingefroren war, finden Sie auf Lebensmittelklarheit.
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Guten Tag,
kann man vacuum verpackten Lachs, auf dessen Verpackung nicht zum Rohverzehr geeignet steht, bedenkenlos beizen ?
Anmerkung der Redaktion:
Die Angabe "nicht zum Rohverzehr geeignet" auf der Verpackung von Lachs bedeutet, dass der Fisch nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards für den Verzehr im rohen Zustand erfüllt. In der EU gibt es Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die festlegen, dass Fisch, der roh verzehrt werden soll, mindestens 24 Stunden bei -20°C eingefroren werden muss, um Parasiten abzutöten.
Das Beizen ist zwar ein Prozess, der den Fisch durch Salz und Zucker konserviert, aber es tötet nicht alle Krankheitserreger ab. Daher ist es sicherer, Lachs zu verwenden, der mit dem Hinweis "Sushi-Qualität" beworben wird.