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Da Räucherlachs als leicht verderbliches Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum versehen ist, darf das Produkt bei Überschreiten dieses Datums nicht mehr verkauft werden. Auch bei einem Verbrauchsdatum, das in naher Zukunft abläuft, könnte es bei vulnerablen Personengruppen zu Schwierigkeiten kommen. Wir können nachvollziehen, dass gerade bei Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum von einem Online-Lieferdienst längere Haltbarkeiten erwartet werden können. Es gibt jedoch keine Regelung, wie lange das Verbrauchsdatum bei Lieferung noch entfernt sein muss, sofern dieses nicht überschritten ist.
Wir würden Ihnen daher raten, Rewe bezüglich des knappen Verbrauchsdatums zu kontaktieren.
Das Verbrauchsdatum unterscheidet sich vom Mindesthaltbarkeitsdatum insofern, dass das Verbrauchsdatum auf besonders verderblichen Produkten angebracht wird und somit unbedingt eingehalten werden muss. Das MHD gibt an, bis wann das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält. Die Produkte sind oft länger gut. Mit einem entsprechenden Hinweis ist sogar der Verkauf nach Ablauf des MHDs rechtlich einwandfrei. Lediglich der Verkauf von Lebensmitteln mit Qualitätsmängeln (z.B. verdorbener Fisch) oder nach Ablauf des Verbrauchsdatums, bei leicht verderblichen Lebensmitteln, ist verboten.
Im Falle von nicht schnell verderblichen Lebensmitteln könnten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, im Falle von schnell verderblichen Lebensmitteln haben Sie diese Möglichkeit jedoch nicht.
Wir würden Ihnen daher raten, Rewe bezüglich des knappen Verbrauchsdatums zu kontaktieren.
Das Verbrauchsdatum unterscheidet sich vom Mindesthaltbarkeitsdatum insofern, dass das Verbrauchsdatum auf besonders verderblichen Produkten angebracht wird und somit unbedingt eingehalten werden muss. Das MHD gibt an, bis wann das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält. Die Produkte sind oft länger gut. Mit einem entsprechenden Hinweis ist sogar der Verkauf nach Ablauf des MHDs rechtlich einwandfrei. Lediglich der Verkauf von Lebensmitteln mit Qualitätsmängeln (z.B. verdorbener Fisch) oder nach Ablauf des Verbrauchsdatums, bei leicht verderblichen Lebensmitteln, ist verboten.
Im Falle von nicht schnell verderblichen Lebensmitteln könnten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, im Falle von schnell verderblichen Lebensmitteln haben Sie diese Möglichkeit jedoch nicht.