Menschliches Haar darf nicht als Ausgangsmaterial für den Zusatzstoff E 920 = L-Cystein verwendet werden. Das regelt die VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2012 (mit Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe).
L-Cystein ist eine Aminosäure, also ein Baustein der Eiweiße. Er wird bei Erwachsenen in der Leber gebildet. Des Weiteren kommt L-Cystein in größeren Mengen in Keratin (= Eiweißbaustein in Horn, Federn und Haaren) vor.
Als Zusatzstoff mit der Nummer E 920 ist L-Cystein ohne Beschränkung der Höchstmenge für alle Lebensmittel, also auch für Backwaren, zugelassen. Ausgenommen sind lediglich naturbelassene Lebensmittel (z.B. Honig oder Milch), die nicht mit Zusatzstoffen behandelt werden dürfen.
In der Backwarenindustrie nutzt man Cystein häufig als Mehlbehandlungsmittel. Dadurch wird der Teig elastischer und lässt sich leichter kneten. Auch können Gase länger in luftigem Gebäck gehalten werden. Außerdem kann mit Hilfe des Zusatzstoffes Cystein der Geschmack von herzhaften Lebensmitteln verstärkt werden.
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass einem Lebensmittel kein L-Cystein zugesetzt wurde, können Sie zu Bio-Produkten greifen. Hier ist der Einsatz des Zusatzstoffes L-Cystein nicht erlaubt.
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Stimmt es das Maggi Würze aus Menschenhaaren und Schweineborsten hergestellt wird.
Anmerkung der Redaktion:
Nein. Maggi Würze enthält laut Zutatenliste pflanzliches Eiweiß, biologisch aufgeschlossen (Wasser, WEIZENPROTEIN, Salz), Wasser, Aromen (mit WEIZEN), Geschmacksverstärker (Mononatriumglutamat, Dinatriuminosinat), Salz und Zucker. Da Maggi das Produkt als vegan auslobt, gehen wir davon aus, dass auch für die Herstellung der Aromen keine tierischen Bestandteile verwendet werden. Menschenhaare wären höchstens für die Herstellung von L-Cystein relevant, was aber, wie im Artikel oben geschrieben, nicht erlaubt und zudem kein Bestandteil der Maggi Würze ist.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Dann doch lieber Bio-Produkte - und auf die Zutatenliste unbedingt schauen!