Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen Hersteller nur solche Lebensmittelverpackungen verwenden, die keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher:innen darstellen. Das heißt: Flaschen dürfen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen an das Mineralwasser abgeben. Außerdem dürfen sich Zusammensetzung und Geschmack eines Mineralwassers nicht wesentlich verändern.
Das gilt auch für Mineralwasserflaschen aus Plastik. Sie bestehen aus dem Kunststoff Polyethylenterephthalat (PET) und werden meist vereinfacht als PET-Flaschen bezeichnet.
Tatsächlich gibt es Untersuchungen mit dem Ergebnis, dass möglicherweise unerwünschte Bestandteile aus den PET-Flaschen in das Mineralwasser übergehen können. In Deutschland hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Aufgabe, die von Lebensmittel oder Stoffen in Lebensmitteln ausgehende Gefahr wissenschaftlich zu bewerten. Daher hat das BfR diese Untersuchungen begutachtet, Stellungnahmen verfasst, sowie weitere Stoffe bewertet. Ergebnis: Eine gesundheitliche Gefahr müssen Sie nach dem aktuellen Stand nicht befürchten. Die zusammenfassende Einschätzung des BfR finden Sie in den FAQ zu PET-Flaschen.
Tatsächlich sollten Sie PET-Flaschen nicht der Sonne oder hohen Temperaturen aussetzen, um einen möglichen Übergang von Stoffen zu vermeiden.
Auf der ganz sicheren Seite liegen Sie, wenn Sie Glasflaschen verwenden. Hier kann kein Übergang von chemischen Stoffen stattfinden. Denn Glas ist im Vergleich zu Kunststoff chemisch wesentlich weniger „reaktionsfreudig“.
Weitere Informationen zu möglichen Stoffübergängen aus Lebensmittelverpackungen finden Sie auf unserer Homepage.