Die meisten Backpapiere sind heutzutage mit Silikon beschichtet, damit nichts anhaftet. Bei sachgerechtem Gebrauch ist die Verwendung von (beschichtetem) Backpapier nicht schädlich.
Backpapier gehört zu den Lebensmittel-Bedarfsgegenständen und unterliegt entsprechenden EU-weit gültigen Regelungen (Verordnung (EG) 1935/2004). Danach darf es keine Bestandteile enthalten bzw. an Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden können.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht regelmäßig Backpapiere auf verschiedene Stoffe bzw. Parameter, zum Beispiel Formaldehyd, Blei, Cadmium, Farbechtheit oder unerwünschte flüchtige Stoffe. Dabei gab es sowohl 2018 als auch 2019/2020 keinen Anlass zur Beanstandung. Bei der letzten Untersuchung 2022 wurde bei einem der 15 untersuchten Backpapiere festgestellt, dass der Hinweis auf die maximale Temperatur (220 °C) fehlte. Ökotest untersuchte im November 2021 insgesamt 19 Backpapiere, darunter 18 beschichtete. Auch hier gab es keine Auffälligkeiten, was bedenkliche Inhaltsstoffe angeht.
Wenn Sie Backpapier benutzen, sollten Sie sich an die vom Hersteller angegebene Maximaltemperatur (220°C) halten. Bei höheren Temperaturen können sich unerwünschte Stoffe bilden und vom Backpapier auf das Lebensmittel übergehen. Zulässige Höchstmengen dieser Stoffe werden dann gegebenenfalls überschritten.
Das LAVES rät, Backpapier nur einmal zu verwenden. Außerdem sollten Sie das Backpapier nicht schon während des Vorheizens in den Backofen legen.
Aufgrund der Silikonbeschichtung gehört gebrauchtes Backpapier in den Restmüll. Obwohl einige Anbieter damit werben, dass ihr Backpapier „kompostierbar“ ist, sollten Sie es nicht auf dem Biomüll oder Kompost entsorgen.