Bienenwachs wird in der Lebensmittelherstellung als Zusatzstoff verwendet und ist beispielsweise als Überzugsmittel oder Trägerstoff für Farbstoffe zugelassen.
Auf verpackten Lebensmitteln wie Fruchtgummi, finden Sie Bienenwachs daher in der Zutatenliste. Entweder mit dem Wort Bienenwachs oder unter seiner E-Nummer E 901.
Das "künstliche" Wachsen von Äpfeln ist in der EU erlaubt, muss aber bei Abgabe an den Verbraucher kenntlich gemacht werden. Gewachste Äpfel erkennt man an dem Hinweis "gewachst", der entweder auf der Verpackung oder, bei loser Ware, auf einem Schild angebracht werden muss.
Laut EU-Zusatzstoffverordnung sind zur Oberflächenbehandlung von Äpfeln neben Bienenwachs auch Candelillawachs, Carnaubawachs, und Schellack und Polyethylenwachsoxidate zugelassen. Die ersten vier Wachse sind natürlichen Ursprungs. Candelilla- und Carnaubawachs werden aus Pflanzen gewonnen, Bienenwachs und Schellack sind tierischer Herkunft. Polyethylenwachsoxidate sind im allgemeinen synthetischen Ursprungs und erdölbasiert.
Da der Hinweis "gewachst" laut Gesetz ausreichend ist, erfährt der Verbraucher nicht, welches Wachs verwendet wurde.
Neben Äpfeln ist der Einsatz von Bienenwachs auch bei Birnen, Ananas, Melonen, Zitrusfrüchten oder Pfirsichen möglich.
Wenn Sie beim Obst auf Nummer sicher gehen möchten, so können Sie auf Bio-Obst zurückgreifen. Dieses darf nicht gewachst werden.
Bienen- und Carnaubawachs dürfen grundsätzlich für Bio-Lebensmittel verwendet werden, allerdings nur als Überzugsmittel von Zuckerwaren.
Viele Apfelsorten bilden übrigens natürlicherweise eine Wachsschicht, die je nach Sorte unterschiedlich stark ausfällt. Die Wachsschicht schützt die Äpfel vor dem Austrocknen und verbessert die Haltbarkeit. Beispielsweise bilden Granny Smith und Jonagold eine dicke Wachsschicht, die sich fettig anfühlt.
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