Tatsächlich gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Bechergrößen und Füllmengen von Kaffeegetränken. Diese sind sogar explizit von der Mess- und Eichverordnung ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass Anbieter Kaffeegetränke nahezu willkürlich befüllen, wie auch eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 zeigt. In dieser fasste ein Kaffee Crema der Größe L bei verschiedenen Anbietern 232 bis 385 Milliliter. Bei Cappuccino der Größe M reichten die Schwankungen von 153 bis 238 Milliliter. Die Untersuchung bestätigt also Ihre Beobachtung und unterstreicht das Problem der fehlenden Regelungen.
Aus unserer Sicht sollten Anbieter nicht nur vage Größen, wie S, M oder L angeben, sondern auch die tatsächlichen Füllmengen in Milliliter kennzeichnen.