In welchen Lebensmitteln kann sich Alkohol verstecken?

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Bei welchen Lebensmitteln könnte Alkohol enthalten sein, bei denen wir es nicht vermuten und besser aufpassen müssen?
Zutatenliste von Burgerbrötchen, in denen Ethanol enthalten ist

Guten Tag, wir haben in der KiTa eine Köchin, die jeden Tag frisch kocht. Nun werden bei der Zubereitung jedoch einige Zutaten benötigt, wie Senf oder Essig. Bei vielen gibt es die Angabe, dass hier Alkohol verwendet wurde. Ist das richtig? Welche Alternativen gibt es? Und bei welchen Lebensmitteln könnte Alkohol enthalten sein, bei denen wir es nicht vermuten und besser aufpassen müssen?

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Der Einsatz von Senf oder Essig stellt in der Kita-Küche in Bezug auf Alkohol kein Problem dar. Die enthaltenen Mengen und vor allem die Menge, die an Senf oder Essig verzehrt wird, ist sehr gering.

Aufgrund von natürlichen Gärungsprozessen finden sich geringe Mengen Alkohol, in der Regel unter 1 Volumenprozent, in manchen Lebensmitteln, ohne dass sich dies geschmacklich besonders bemerkbar macht oder gekennzeichnet werden müsste. Dazu zählt beispielsweise Essig, aber auch Apfelsaft, reife Bananen, Sauerkraut oder Kefir.

Senf kann, je nach Rezeptur, Alkohol zugefügt werden. Einige Senfsorten enthalten beispielsweise Wein. Dieser zugesetzte Alkohol muss klar in der Zutatenliste gekennzeichnet werden.
Bei Senf ist aus anderen Gründen etwas Vorsicht geboten: er gehört zu den 14 Hauptallergenen. Das heißt, er kann eine allergische Reaktion auslösen. Kita-Küchen sind in der Pflicht die Allergene auszuweisen, um Eltern in Kenntnis zu setzen.

Alkohol als Zutat von Lebensmitteln in Fertigpackungen muss in der Zutatenliste aufgeführt werden, zum Beispiel als Alkohol (Ethanol), Rum oder Weinbrand. Manchmal werden auch Backwaren vor dem Verpacken mit Ethanol besprüht, um sie länger haltbar und frisch zu halten. Auch das muss gekennzeichnet werden. Daher ist es immer wichtig sich die Zutatenliste genau anzuschauen.

Wird Alkohol als Trägerstoff zum Beispiel für Aromen beigemischt, so gilt er laut Lebensmittelrecht nicht als Zutat und muss auch nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden. Er ist im Endprodukt nicht mehr vorhanden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Untersuchung zu verstecktem Alkohol durchgeführt. In den beiden folgenden Artikeln können Sie die Ergebnisse nachlesen:

Wenn Sie verstecktem Alkohol aus dem Weg gehen möchten, ist es immer empfehlenswert die Zutatenliste genau zu lesen oder so gut es geht auf stark verarbeitete Lebensmittel zu verzichten.

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