Für verarbeitete Produkte sind grundsätzlich keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben. Zu verarbeitetem Obst und Gemüse zählt bereits, wenn dieses eingelegt, getrocknet, kleingeschnitten oder tiefgefroren ist. Somit entfällt die Kennzeichnungspflicht über das Ursprungsland von tiefgekühlten Erdbeeren auf der Verpackung und nur bei frischem Obst und Gemüse muss dieses angegeben sein. Die Hersteller könnten freiwillig Angabe zur Herkunft ihrer Ware machen.
Hier dazu auch ein Auszug aus dem Gesetzestext: VO (EU) Nr. 1308/2013 „…dürfen … Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist.“
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern hatte gezeigt, dass tiefgekühlte Erdbeeren häufig aus Ländern in Nordafrika oder Osteuropa stammen, wie zum Beispiel aus Marokko, der Türkei, Polen, Bulgarien oder Ägypten.