Ihre Enttäuschung über den Kauf eines alten Brotes können wir gut verstehen. Wie haben Sie gemerkt, dass es vom Vortag ist?
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die den Verkauf eines Brotes vom Vortag verbietet bzw. eine Kennzeichnung dazu vorschreibt. Solange das Brot in seiner Qualität nicht gemindert ist, kann es verkauft werden. Kundenfreundlicher und transparenter ist es allerdings, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist oder zumindest im Verkaufsgespräch darauf hingewiesen wird. Viele Bäckereien handhaben dies so und geben dann meist auch freiwillig einen Preisnachlass.
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Doch die Qualität ist gemindert es ist nicht frisch, also alt. Nach der obigen Theorie kann ja das Brot beliebig alt sein. Wer entscheidet denn die Qualitätsminderung ? Der Bäcker oder die Verkäuferin ?
Anmerkung der Redaktion:
Nicht jedes Brot ist nach einem Tag altbacken. Es ist zum Beispiel abhängig von den Zutaten. Der Inverkehrbringer, in diesem Fall die Bäckerei, ist in der Verantwortung zu klären, ob die Qualität gemindert ist. Außerdem sind die Bäckereien verpflichtet, dass die Produkte, die sie verkaufen, einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.