Seit etwa zwei Jahren wird auch hierzulande das sogenannte Coating (engl. Ummanteln, Beschichten) bei frischen Früchten eingesetzt. So wird eine hauchdünne Schutzschicht aus Lebensmittelzusatzstoffen bezeichnet. Sie wirkt als physikalische Barriere gegen den Verlust von Feuchtigkeit beziehungsweise das Eindringen von Gasen. Die Schicht lässt mehr Kohlendioxid als Sauerstoff von außen durch. Damit entsteht eine Art von modifizierter Atmosphäre, die die Reife verzögert. Coating soll die Haltbarkeit verlängern. Natürlich trägt das Verfahren auch zum Kampf gegen Lebensmittelverderb bei, vor allem ist es aber für Transport und Handel interessant. Unklar ist bislang, wie sich die Nährstoffgehalte durch die längere Lagerung verändern.
In Europa kommen bisher zwei verschiedene Substanzen als Coating zum Einsatz. Sie werden von unterschiedlichen Herstellern vertrieben:
- Firma Apeel Science: Überzugsmittel aus pflanzlichen Fetten (E 471, Mono- und Diglyceride aus Speisefettsäuren)
- Hersteller AriCoat NatureSeal: Überzugsmittel auf Basis von Zucker und pflanzlichen Ölen (E473, Zuckerester von Speisefettsäuren)
Bei der von der Firma Apeel Science entwickelten Schutzschicht handelt es sich um Fette, gewonnen aus Fruchtfleisch, Schalen oder Kernen, mit dem die Früchte besprüht werden. Die Zulassung dieses Zusatzstoffes für die Oberflächenbehandlung existiert seit 2019 für exotische Früchte, deren Schale nicht mitgegessen wird. Er gilt als unbedenklich. Bei sensiblen Personen kann der Zusatzstoff jedoch Allergien auslösen. Eine deutliche Kennzeichnung ist auch aus dieser Hinsicht wichtig.
Mittlerweile soll der Hersteller bei der EU-Kommission die Zulassung für weitere 30 Obst- und Gemüsesorten geplant haben, u.a. für Äpfel, Erdbeeren, Tomaten etc. Es geht also auch um Obst und Gemüse deren Schalen mitverzehrt werden. Es bleibt abzuwarten ob die Zulassung erweitert wird.
Das Überzugsmittel des Herstellers AriCoat NatureSeal wird laut Herstellerangaben aus zertifiziertem Palmöl, Sonnenblumenöl und Zucker aus Zuckerrohr gewonnen. Das Coating erfolgt durch Besprühen oder Eintauchen. Der Zusatzstoff war bereits für die Oberflächenbehandlung zugelassen und gilt als unbedenklich.
Kennzeichnung
Seit 2. Juni 2021 müssen alle wachsartigen Oberflächenbehandlungsmittel bei sämtlichem Obst und Gemüse mit der Angabe „gewachst“ gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Coating-Überzüge. Alternativ kann die Bezeichnung der Klasse des Lebensmittelzusatzstoffes, gefolgt von der speziellen Bezeichnung oder der E-Nummer oder ein Zutatenverzeichnis angegeben werden. Die Kennzeichnung muss bei loser Ware sowie auf vorverpackten Produkten für Verbraucher*innen sichtbar angegeben werden.
Das Überziehen von frischen Früchten mit einem zugelassenen Zusatzstoff ist bei Bio-Produkten grundsätzlich nicht erlaubt.
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Ungesund und zu meiden.
Egal was behauptet wird, dies dauerhaft mitzuessen wird eine Wirkung haben im Körper. Und diese wird sich als irgendeine Art Krankheit offenbaren.
Bei Dingen, wo die Schale eh nicht verwendet wird, ok, damit kann man leben. Wo die Schale gegessen wird, sollte man es besser nicht in seinen Körper tun.
Anmerkung der Redaktion:
Wir sind auch der Meinung, dass nicht jeder Zusatzstoff nötig ist und sich viele durch eine Ernährung mit frischen Lebensmitteln meiden lassen. Wir nehmen aber Abstand von Ihrer Aussage, dass sich durch die Zusatzstoffe eine Krankheit entwickeln wird. Krankheitsentwicklungen sind sehr individuell und häufig multifaktoriell.
Wer mehr zu Zusatzstoffen erfahren möchte kann unseren Beitrag Zusatzstoffe – wenn weniger mehr ist lesen.
Was ist mit Menschen die Allergien gegen bestimmte Öle (z.B. Sonnenblumenöl ) haben? Woher wissen die denn, welches Obst sie noch verzehren können? Kann man das ohne Rückstände wieder abwaschen?
Anmerkung der Redaktion:
Wie oben im Text bereits beschrieben müssen seit Juni 2021 alle wachsartigen Oberflächenbehandlungsmittel bei sämtlichem Obst und Gemüse gekennzeichnet werden. Darunter fallen auch Coating-Überzüge.
In der Regel werden Mono- und Diglyceride aus pflanzlichen Fetten, insbesondere aus Sojaöl hergestellt. Soja zählt zu den 14 Hauptallergenen. In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist festgelegt, dass die Allergenkennzeichnungspflicht auch für Stoffe und Erzeugnisse gilt, die aus Allergenen gewonnen wurden. Es gibt allerdings einzelne Substanzen, die von der Allergenkennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Dazu zählen vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und –fett sowie Erzeugnisse daraus. Der Grund dafür ist, dass diese Stoffe kein allergenes Potenzial mehr besitzen. Mono- und Diglyceride, die aus vollständig raffiniertem Sojabohnenöl hergestellt wurden, müssen daher nicht als Allergene gekennzeichnet werden, obwohl das Ausgangslebensmittel, die Sojabohnen, zu den Allergenen zählt.
Wenn man ganz sicher Obst und Gemüse ohne Coating verzehren möchte, dann sollte man sich die Kennzeichnung der Produkte genau anschauen. Fehlt der Hinweis, so hat kein Coating stattgefunden. Bei Bioprodukten ist das Überziehen von frischen Früchten mit einem zugelassenen Zusatzstoff grundsätzlich nicht erlaubt.