Bei Speiseeis sind Begriffe wie „aus eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“ nicht verbindlich oder rechtlich definiert. Dementsprechend können Eisdielen damit werben und trotzdem Fertigpulver anrühren oder eine gelieferte Grundeismasse verfeinern. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher kaum erkennen, ob das Eis in der Eisdiele hergestellt oder woanders produziert wurde.
Für bestimmte Bezeichnungen geben die Leitsätze für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches Mindestanforderungen vor, die als grobe Orientierung genutzt werden können:
- Cremeeis: enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb sowie kein zusätzliches Wasser.
- Sahneeis/Rahmeis: enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm).
- Milcheis: enthält mindestens 70 Prozent Milch.
- Eiscreme: enthält mindestens 10 Prozent der Milch entstammendes Fett.
- Fruchteis: muss einen Anteil von mindestens 20 Prozent an Frucht haben.
- Fruchteiscreme: enthält mindestens 8 Prozent der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
- „(Frucht-) Sorbet“: darf keine Milch oder Milchbestandteile enthalten. Der Fruchtanteil beträgt normalerweise mindestens 25 Prozent (außer bei Zitrusfrüchten, anderen sehr sauren Früchten oder Fruchtarten mit sehr intensivem Geschmack oder einer dichten Konsistenz wie Mango, Passionsfrucht oder Guave).
Diese Leitsätze sind jedoch freiwillige Ziele, an die sich nicht alle Hersteller halten. In der Eisdiele müssen neben einer zutreffenden Bezeichnung lediglich der Hinweis auf Allergene und Zusatzstoffe stehen. Für Zutaten besteht keine Auskunftspflicht. Wer wissen will, woher das Eis stammt und welche Zutaten enthalten sind, muss vor Ort konkret nachfragen.