In veganen Lebensmitteln dürfen keine tierischen Bestandteile und damit auch keine Insekten enthalten sein. Dies regeln die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel. Die Kennzeichnung "vegan" schließt die Verwendung von Insekten also aus.
Auch in mit "vegetarisch" betitelten Lebensmitteln finden Sie keine Insekten. Es sind hier nur Zutaten tierischen Ursprungs wie Milch(produkte), Eier, Bienenhonig oder Wollfett erlaubt.
Wenn ein Produkt Insekten als Zutat enthält, muss dies – wie bei allen anderen Lebensmittelzutaten auch - in der Zutatenliste gekennzeichnet sein. Das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor. Bei Lebensmitteln aus Hausgrillen müsste zum Beispiel in der Zutatenliste stehen: "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".
Achten Sie also auf die Zutatenliste, wenn Sie sich insektenfrei ernähren möchten.
Hersteller, die Insekten in Lebensmitteln anbieten, bewerben den Insektengehalt derzeit häufig ausdrücklich, da es ihr Alleinstellungsmerkmal ist. Insofern ist es zurzeit sehr unwahrscheinlich, versehentlich ein Produkt mit Insekten zu kaufen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollte aber auch auf der Vorder- bzw. Schauseite des Produktes groß und deutlich ein Hinweis auf Insekten als Zutat stehen.
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