In Deutschland sind die Bezeichnungen für Käse in der Käseverordnung (KäseV) geregelt. Ein Brie zählt zu der Standardsorte Weichkäse mit einem Wassergehalt von mehr als 67%.
In der KäseV ist folgendes geregelt:
- Die Reifung darf nur mit Camembertschimmel und Milchschimmel erfolgen.
- Die Farbe des Teiges ist weiß bis rahmgelb.
- Im Teig dürfen außer einigen Bruchlöchern keine Löcher enthalten sein.
- Geruch und Geschmack sind aromatisch, leicht säuerlich bis pikant.
Weitere Details können Sie in der KäseV nachlesen.
Ob ein französischer Brie grundsätzlich besser ist als ein in Deutschland produzierter Brie, können wir nicht beurteilen.
Geschützte geographische Angaben (g.g.A.)
Brie
Im Register der Europäischen Kommission konnten wir die französischen Sorten Brie de Melun und Brie de Meaux mit dem Unionszeichen g.g.A. finden.
"Obatzter"/"Obazda"
Seit Juni 2015 ist die Bezeichnung „Obazda/Obatzter“ als geschützte geografische Angabe im vorher genannten Register der Europäischen Kommission eingetragen. Dadurch gibt es für die Herstellung von Obatzter Vorschriften, an die sich die Hersteller halten müssen, wenn Sie ihr Produkt als „Obatzter" oder "Obazda“ bezeichnen.
Die verpflichtenden Zutaten für einen Obazda/Obatzter sind:
- Camembert und/oder Brie
- wahlweise zusätzlich Romadur und/oder Limburger und/oder Frischkäse
- Butter
- Paprikapulver und/oder Paprikaextrakt
"Obazda"/"Obatzter" muss mindestens 40 % Camembert und/oder Brie enthalten und insgesamt mindestens 50 % Käse.
Freigestellte Zutaten
- Zwiebel
- Kümmel
- andere Gewürze, Kräuter oder Zubereitungen daraus
- Rahm, Milch, Milch- oder Molkeneiweiß
- Bier
Die Verarbeitung der Zutaten zu Obazda/Obatzter muss in Bayern stattfinden. Die Herkunft des verwendeten Brie oder Camembert so wie der anderen Rohstoffe ist nicht vorgeschrieben.
Fachinformation zur Herstellung von "Obazda/Obatzter" g.g.A. in der Gastronomie können Sie hier nachlesen: "Obazda"/"Obatzter"